Anreise

AnreisePrag, die Hauptstadt der Tschechischen Republik, liegt mitten im Herzen Europas und grenzt an Deutschland, Polen, die Slowakei und Österreich. Die Stadt ist das politische, wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des Landes. Hier befindet sich der Sitz des Präsidenten, der Regierung und des Parlaments. Prag ist auch eine wichtige Kreuzung in Bezug auf die europäischen Verkehrswege. Die Tschechische Republik ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Für EU-Einwohner gelten andere Regelungen als für Touristen aus anderen Teilen der Welt. Die Ausweispflicht besteht jedoch für jeden.

EU-Bürger

Bewohner der Europäischen Union benötigen für die Einreise in die Tschechische Republik ihren Reisepass oder Personalausweis. Dasselbe gilt für Bürger der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums das Recht auf freien Personenverkehr genießen.

 

Nicht-EU-Bürger

Besucher aus anderen Ländern benötigen einen Reisepass, der noch 6 Monate nach dem Einreisedatum gültig ist, in manchen Fällen sogar ein Reisevisum. Eine Liste mit jenen Staaten, die eine Visumpflicht gegenüber der Tschechischen Republik haben, finden Sie auf den Seiten des tschechischen Außenministeriums.

 

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Schengener Abkommen

Ab dem 21.12.2007 zählt die Tschechische Republik zu jenen Ländern, die das sog. Schengener Abkommen abgeschlossen haben. Auf dem Gebiet der Schengenstaaten dürfen die Bewohner der Vertragsstaaten die Grenzen ohne Einreisekontrolle übertreten. Die Pflicht, stets seinen Reisepass oder Personalausweis bei sich zu tragen, bleibt hingegen bestehen.

 

Reisen mit Haustiere

Für das Reisen in und aus der CR mit Hunden, Katzen und Frettchen ist es erforderlich folgende Erfordernisse zu erfüllen:

  • Identifizierung des Tieres – es besteht die Möglichkeit der Tätowierung oder Mikrochip-Kennzeichnung, ab 2. Juli 2011 ist der Chip für die Hunde, Katzen und Frettchen obligatorisch,
  • Tierpass in der Interessenzucht – einheitliches EU-Dokument,
  • Wutschutzimpfung – obligatorisch für die Tiere ab 3 Monate-Alter, serologische Wutuntersuchung – diese wird in der Regel vom Veterinär zusammen mit der Impfung vorgenommen.

 

Zollquoten

Am Beitrittstag der CR din die EU wurden die Zollkontrollen an den Staatsgrenzen beendet, diese Kontrollen werden lediglich an den EU-Außengrenzen durchgeführt. Deshalb wird lediglich auf den internationalen Flughäfen kontrolliert.

Die in die EU eingeführten Waren sind von Zollgebühren, Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer befreit lediglich bei Konsumwaren für den persönlichen Bedarf, die gelegentlich eingeführt werden.

Zollfrei sind die Waren bis EUR 300 pro Person, im Flugverkehr bis EUR 430 pro Person, für Fahrgäste bis 15 Jahre bis EUR 200 pro Person. In die Gesamthöhe der zollfreien Waren werden die Tabakprodukte, der Alkohol und die Treibstoffen, ferner die Waren, die zwar eingeführt werden, allerdings dann wieder ausgeführt werden, ebenso wie Arzneimittel für persönlichen Bedarf angerechnet.

Bei Tabakprodukten gilt die Befreiung von Zollgebühren, Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer für folgende Mengen: 200 Zigaretten, oder 100 Zigarillos bis 3 g, oder 50 Zigarren, oder 250 g Tabak für das Rauchen.

Die Alkoholeinfuhr ist von Zollgebühren, Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer in folgender Menge befreit:

  • insgesamt 1 Liter Alkohol und alkoholfreie Getränke mit dem Gehalt von mehr als 22 % Ein. oder Brennspiritus mit dem Gehalt von min. 80 % Ein.
  • insgesamt 2 Liter Alkohol und alkoholfreie Getränke mit dem Gehalt von bis 22 % Ein.
  • insgesamt 4 Liter Nichtschaumwein (Sekt) und 16 Liter Bier.

Führen Sie Bargeld in tschechischer oder fremder Währung, eventuell Checks, Gutscheine, die gegen Geld einzutauschen sind, Anlagemittel, Edelmetalle oder -steine im Wert von mehr als 10 000 EUR, sind Sie verpflichtet, dies dem Zollorgan schriftlich mitzuteilen.

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